Dienstleistungen
Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft:
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu beraten und zu unterstützen. Die Unterstützung
zielt im Wesentlichen auf das Ermitteln und Erkennen von betrieblichen Gefährdungen und Belastungen. Die sich daraus ergebenden Risiken zu beurteilen und entsprechende
Arbeitsschutzmaßnahmen Ableiten und Vorschlagen. Überprüfen der Wirksamkeit der durchgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen. Welche Schwerpunkte die Fachkraft für Arbeitssicherheit in dem
Unternehmen setzt, hängt u.a. ab von:
- den spezifischen gesundheitlichen Gefährdungen und Unfallgefahren
- der Betriebsgröße und der Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft
- der Unternehmensorganisation
Alle Dienstleistungen können einzeln gebucht werden. Preise auf Anfrage.
Bei Bedarf stellen wir ein Messgerät zur Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte nach DGUV Vorschrift 3 zur Verfügung.
Beratung
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Wir stehen Ihnen in punkto Arbeitssicherheit mit Rat und Tat zur Seite.
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Wir führen regelmäßige Betriebsbegehungen mit Ihnen durch.
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Wir organisieren mit Ihnen und dem zuständigen Betriebsarzt regelmäßige
Arbeitsschutzausschusssitzungen.
Hilfestellung
- Wir bieten Ihnen Hilfestellung bei allen vom Gesetzgeber verlangten Vorschriften zum Bereich Arbeitsschutz.
- Wir übernehmen die Vorbereitung und Durchführung der jährlich anstehenden sicherheitstechnischen Unterweisung. Bei Bedarf stellen wir Ihnen auch Informationsmaterial zum Nachschlagen zur Verfügung.
- Wir erstellen für Sie alle notwendigen Betriebsanweisungen und ein Gefahrstoffkataster.
- Wir unterstützen Sie bei der Durchführung und Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Bei Bedarf führen wir diese auch komplett selbstständig durch.
BGN Kompetenzzentrum
- Wir beraten Unternehmen und Beschäftigte von Kleinbetrieben im Rahmen des BGN-Branchenmodells kostenlos.




